Feststellung der Berufsunfähigkeit: sicher zur BU-Rente

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Die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist Grundlage für den Bezug Ihrer BU-Rente. Wir helfen Ihnen dabei.

Christian Müller
Experte für Berufsunfähigkeit

kostenlose Erstberatung

Christian Müller | Versicherungsberater

Wer stellt die Berufsunfähigkeit fest?

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist zwischen der medizinischen und der versicherungsvertraglichen Feststellung der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden
  • Medizinisch stellt die BU ein Arzt oder Gutachter fest
  • Die Versicherungsgesellschaft prüft und bewilligt den Antrag auf Berufsunfähigkeit nach versicherungsvertraglichen Bedingungen

Arzt oder Gutachter stellen BU fest

Die Berufsunfähigkeit wird in erster Linie nicht durch die Versicherungsfestgestellt. Im medizinischen Sinne ist der Behandler oder ein Gutachter dafür verantwortlich.

Voraussetzung eines zugelassenen Behandlers ist die Approbation. Damit sind Ärzte gemeint. Nicht eben bspw. Heilpraktiker oder Osteopathen. Deren Aussage ist bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung über eine Berufsunfähigkeit für den Versicherer nicht relevant.

Gutachter müssen ebenfalls beruflich Mediziner sein. Sie werden meist aktiv, wenn eine staatliche Erwerbsminderungsrente beantragt wird oder wenn Rehabilitationsmaßnahmen in Form einer Kur durchgeführt wurden.

Untersuchungsbericht durch einen Gutachter wegen Erwerbsunfähigkeit

In einem Untersuchungsbericht des Gutachters werden Feststellungen und Zukunftsaussagen zur Fähigkeit der Ausübung eines Berufes getroffen. Doch Vorsicht: Diese Aussagen in Berichten beziehen sich auf irgendeinen Beruf und nicht auf den konkret ausgeübten Beruf.

Grund dafür ist, dass die Kriterien bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EWR) andere sind, also die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit. Bei der EWR geht es um irgendeine Erwerbstätigkeit. Anders formuliert, ob Sie überhaupt noch irgendetwas arbeiten können.

Attest über Berufsunfähigkeit

Medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit nach dem Versicherungsvertrag

Die Beurteilungskriterien eines privatwirtschaftlichen Versicherungsvertrags sind klarer formuliert und abgegrenzt. Positiv gesprochen: Es existiert weitestgehend Klarheit und Gewissheit, aufgrund welcher Kriterien geprüft und entschieden wird.

Wer die Berufsunfähigkeit feststellt, kennt also die Grundlage dafür. Wichtig ist dementsprechend, dass der Behandler und/oder Gutachter die BU diese Kriterien attestiert, damit Ihr Leistungsantrag BU in Ihrem Sinne positiv entschieden wird. Im Attest muss stehen, dass

  • Ihr unveränderter gesundheitlicher Zustand für mindestens sechs Monate in die Zukunft prognostiziert wird UND
  • Sie durch Ihren medizinischen Zustand mindestens 50 Prozent Ihrer gewöhnlichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.

Ohne diese Aussagen im Attest, ist die Aussicht auf eine akzeptierte Feststellung der Berufsunfähigkeit und die damit verbundene Anerkennung der Leistung durch die Versicherungsgesellschaft sehr gering bzw. gleich null.

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Versicherungsvertragliche Feststellung der Berufsunfähigkeit

Sobald die medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt ist, kommt der etwas schwierigere Teil: Der Beweis gegenüber dem Versicherer, dass Sie berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sind. Denn die finale Entscheidung obliegt tatsächlich der Versicherungsgesellschaft, ob Sie anhand der vertraglichen Bestimmungen berufsunfähig sind oder nicht.

Grundsätzlich sind Sie als Antragsteller beweispflichtig, da Sie Leistungen aus dem Vertrag beziehen möchten. Den konkreten Beweis für die BU erbringen Sie durch eine Aussage oder Stellungnahme mit direktem Bezug zu Ihrem gewöhnlichen Berufsalltag. Es gilt nachzuweisen, in welchem Umfang welche Aktivitäten Ihres Berufes basierend auf den Diagnosen nicht mehr möglich sind.

Schwierigkeit: Berufsbild vs. Krankheitsbild

Genau hierbei liegt die Schwierigkeit. Eine genaue Beschreibung Ihres Berufsbilds ist Voraussetzung. Die Versicherungsgesellschaften nutzen dabei gerne das Stundenplan Modell. Also die minutiöse Dokumentation, was Sie genau an einem Arbeitstag an Aufgaben erledigen. Bei Berufen, die vom Ablauf stark standardisiert sind, wie z.B. Akkordarbeiter, ist dieser Stundenplan einfacher, als bspw. für einen Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens.

Die exakte Abgrenzung, was Sie medizinisch betrachtet können oder nicht können, ist in der Praxis nicht immer möglich. Bei einer Berufsunfähigkeit aufgrund einer orthopädischen Erkrankung des Rückens mit der Diagnose, nicht mehr als 5 kg tragen zu dürfen, ist der Beweis der BU für den Beruf eines Möbelpackers recht schnell belegbar.

Jedoch wie ist dieser Fall zu bewerten: Ein 42-jähriger Marathonläufer ist als Vertriebsbeauftragter tätig und besitzt die Aufgabe, in China Verträge zu schließen. Das Krankheitsbild weist eine Psychose vor und es kommt zu Panikattacken, sobald ein Flugzeug bestiegen wird. Die Beweisführung ist hier um ein Vielfaches komplizierter und ohne professionelle Unterstützung für einen Laien fast nicht möglich.

Feststellung und Durchsetzung der Berufsunfähigkeit

Diese Beispiele skizzieren deutlich die Bandbreite der Palette ist zum Thema: „Wer stellt die Berufsunfähigkeit fest ist“. Es geht nämlich nicht nur um die Feststellung der BU, sondern auch um die Anerkennung durch die Versicherungsgesellschaft.

Zusätzlich sei erwähnt, dass diese Beispiele lediglich Standardfälle darstellen. Themen aus dem Bereich der Berufsgenossenschaft und Arbeitsunfälle sind nicht behandelt. Dort wird es nochmals deutlich komplexer, denn neben der Versicherungsgesellschaft sind noch Berufsgenossenschaft, deutsche Rentenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung als Beteiligte mit im Spiel.

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