Christian Müller
Experte für Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - was tun?
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Ursachen und Gründe der Leistungsverweigerung
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Ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche
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Professionelle Hilfe durch Experten
Wir unterstützen Sie bei der Einreichung Ihrer Berufsunfähigkeit und helfen Ihnen, Leistungen geltend zu machen!
Christian Müller | Versicherungsberater und Diplom Kaufmann | Stand 26.11.2020
Berufsunfähig und kein Geld von der Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und die Leistung verweigern kann.
- Karenzzeiten müssen eingehalten werden, bis Leistung bezogen werden darf
- Der Prozess von der Antragsstellung bis hin zur Verwirklichung der Leistung erstreckt sich über mehrere Monate
- Rechts- und Kommunikationsprofis sind besonders zu empfehlen, damit ein reibungsloser Verlauf stattfindet
“Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht” – dieses Szenario fürchen alle, die eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Die Gründe für eine Leistungsverweigerung können unterschiedlich sein. Deshalb gilt zunächst festzustellen, warum ein Versicherer nicht zahlt, obwohl Sie Ihrer Meinung nach ein Anrecht auf Leistung haben. Wichtig ist, die verschiedenen Ursachen zu kennen, weshalb ein Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente verweigert.
Ursache 1: Der Antrag auf BU-Rente ist noch nicht gestellt
Es klingt banal, doch wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, müssen Sie im Leistungsfall zunächst einen Antrag beim Versicherer stellen. Das ist der erste Schritt, um überhaupt Versicherungsleistungen zu erhalten. Jetzt stellt sich die Frage, ab wann Sie Leistungen beziehen können?
Zu Beginn muss der Antrag gestellt, die angeforderten Unterlagen hinzugefügt und die Fragen des Versicherers beantwortet werden. Ebenso sind sogenannte Karenzfristen (Wartezeiten, bevor Sie für den Leistungsbezug berechtigt sind) einzuhalten. Diese finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich gilt, dass Sie Zahlungen ab dem Zeitpunkt erhalten, ab dem der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt. Ebenfalls muss durch einen Behandler der exakte Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit festgestellt werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, so lange dieser Prozess nicht abgeschlossen ist. Je nachdem, wie komplex und dokumentenintensiv Ihr Fall ist, kann der Prozess von Antragsstellung bis zum positiven Bescheid mehrere Monate andauern.
Wichtig: Der Versicherer ist leistungspflichtig ab dem Datum, zu dem bedingungsgemäß eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie mit dem Anerkenntnisscheiben auch eine mehrmonatige Rückzahlung nebst Zinsen bekommen können.
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Ursache 2: Der Versicherer zahlt nicht und lehnt den Antrag ab
Wenn der Antrag korrekt gestellt ist, prüft die Versicherung im nächsten Schritt die Möglichkeit der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Diese Prüfung erfolgt immer, bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt. Inhalt der Kontrolle sind Ihre Angaben bei den Gesundheitsfragen beim Abschluss des Vertrags. Wurden diese Fragen wahrheitsgemäß beantwortet? Was steht in der Krankenakte? Und wäre bei korrekter Beantwortung überhaupt der Versicherungsvertrag zustande gekommen?
Das Risiko: Ist tatsächliche Krankenakte und die Antworten bei den Gesundheitsfragen nicht deckungsgleich, dann besteht das Risiko, dass Sie anstatt Leistungen einen Rücktritt vom Vertrag durch die Versicherungsgesellschaft erhalten.
Einige Beispiel aus der Praxis: Ein Bandscheibenvorfall wird nicht angegeben und später wird der BU-Antrag aufgrund einer Beeinträchtigung des Bewegungsapparats gestellt. Oder Sie antworten auf die Frage nach psychologischen Behandlungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung mit ‘Nein’. In der Krankenakte findet sich jedoch ein ICD Code mit einer F Diagnose (Psychische und Verhaltensstörungen). Eine Eintragung die fix erfolgt, wenn Sie sich zum Beispiel bei einer Belastungssituation vom Hausarzt mal krankschreiben lassen. Ist dies der Fall, haben Sie wenig Aussichtschancen Leistungen zu beziehen.
Eine professionelle Aufarbeitung der Gesundheitsakte und die passgenaue Erstellung des Antrags auf BU-Rente hilft, solche Risiken und Ablehnungsgründe zu vermeiden.
Ein Fehler, der bei der „do it yourself“ Antragsstellung sehr häufig passiert, ist, dass Sie dem Versicherer eine Freigabe erteilen alle relevanten Ärzte zu kontaktieren. Das sollten Sie niemals tun!!! Wissen Sie genau, welche Dokumentation sich in der Patientenakte befindet? Und was Ihnen negativ ausgelegt werden könnte?
Vielfach beantworten ‘Laien’ auch zu viele Fragen oder geben zu viele Informationen an die Versicherungsgesellschaft. Diese können Ihnen zum Nachteil ausgelegt werden und die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Insbesondere, wenn der Versicherer überhaupt nicht danach fragt. Nehmen Sie sich dafür einen Profi, denn schließlich geht es Ihnen um Ihre finanzielle Existenz.
Aus unserer Erfahrung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, die Kommunikation mit dem Versicherer durch Kommunikations- und Rechtsprofis erfolgen zu lassen. Diese kennen die rechtlichen und formalen Hürden und auch die Abläufe bei der Bearbeitung von Berufsunfähigkeitsleistungsfällen. Eine Absicherung für Sie, bei der Antragsstellung unbewusst keine kommunikativen und /oder formalen Fehler zu begehen. Auch unzureichende Formulierungen, fehlende Unterlagen und unnötige Erklärungen, sowie falsche Informationen über die Versicherung sind Stolpersteine auf dem Weg zum Erfolg.
Ursache 3: Der Versicherer leistet und stellt plötzlich die Zahlungen ein
Wenn bei der Antragsstellung nicht eindeutig festzustellen ist, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt agieren einige Versicherer mit einem befristeten Anerkenntnis. Das bedeutet, dass Leistungen für einen definierten Zeitraum bewilligt werden. Die Möglichkeit einer befristeten Anerkenntnis muss laut Versicherungsbedingungen gewährleistet werden und es muss formal – nach höchstrichterlicher Rechtsprechung – auch genau begründet sein. Die formalen Anforderungen sind für einen juristischen Laien nicht erkennbar, hier kommt es zum Teil auf die Formulierungen an. Warum ist das relevant?
Diese Formalien bestimmen nämlich, wie es nach Ablauf der Frist weitergeht und wer die Beweislast trägt, wenn die Dauer des Leistungsbezugs ausgelaufen ist und der Versicherer die Leistungen nach dem Wortlaut der Bedingungen einstellt. Das kann je nach Fallkonstellation der Antragssteller (also Sie) oder der Versicherer sein. Um sauber zu regeln, wie es in dem Fall weitergeht, raten wir auf jeden Fall professionelle Begleitung in Anspruch zu nehmen. Denn hier sind genau die vertraglichen Regelungen und Formulierungen zu prüfen und treffsicher zu argumentieren.
Was weniger bekannt ist. Auch wenn Sie Formalien wie zum Beispiel der Pflicht der Änderungen Ihres Gesundheitszustands zu melden, nicht nachkommen und der Versicherer dieses erfährt, kann das zu einem Wegfall der Grundlage für einen Leistungsbezug führen.
Eine andere Möglichkeit ist, wenn Sie nicht mehr berufsunfähig sind im Sinne der Bedingungen. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand ändern, so haben Sie die Verpflichtung das dem Versicherer zu melden. Das sind sogenannte Obliegenheitspflichten. Also Verhaltensvorschriften, die bei einem Vertrag zu befolgen sind. Wichtig ist: Sie müssen bedingungsgemäß aus Sicht des Versicherers als berufsunfähig gelten. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie auch keine Leistungen mehr.
In der Praxis sind das Fälle, wenn Sie einen neuen Beruf oder eine neue Stellung angenommen haben. Sollte Ihr neuer ausgeübter Beruf in einem Teilbereich Ihres vorherigen Berufs sein, so lässt das darauf schließen, dass Sie nicht mehr berufsunfähig sind. Zum Beispiel ein Chirurg der aufgrund motorischer Einschränkungen seiner Hände jetzt als Laborarzt oder Gutachter tätig ist. Oder ein Maurer der nunmehr als Vorarbeiter mit rein organisatorischen Tätigkeiten sein Einkommen bestreitet.
Kann ich trotz Berufsunfähigkeit arbeiten?
Prinzipiell ist es möglich im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung als berufsunfähig zu gelten und trotzdem einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Als Faustregel gilt:
- in dem alten Beruf nicht mehr als 50 % der Arbeitszeit
- in dem neuen Beruf nicht mehr als 80 % des vorherigen Einkommens
Sollten diese Richtwerte überschritten werden, kann es zum Verlust der Leistung führen. In Ausnahmefällen ist möglich auch mehr als 50 % in Ihrer momentanen Berufstätigkeit beschäftigt zu sein. Wenn Sie sich dazu entscheiden, einer neuen Berufstätigkeit nachzugehen, wird die Versicherung versuchen Sie auf diesen Beruf zu verweisen, um die Bezahlung zu streichen.
Für eine problemlose Regelung während Sie arbeiten und dennoch Leistung beziehen, empfehlen wir eine Beratung durch eine Profi, damit Sie nicht plötzlich keine Leistung mehr von Ihrer Versicherung erhalten.
Die Versicherung bietet Ihnen ein Vergleichsangebot
Eine letzte Variante sollte nicht unerwähnt bleiben. Nämlich das Vergleichsangebot eines Versicherers. In der täglichen Fallbearbeitung erleben wir es auch, dass ein Versicherer ein Vergleichsangebot unterbreitet. Das bedeutet: Sie erhalten eine Einmalzahlung und damit wird der Vertrag abgekauft. Also mit dieser Zahlung sind alle Ansprüche endgültig abgegolten. So etwas erleben Sie, wenn die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nicht vollständig abgeschlossen werden kann. Oder der Versicherer dieses Risiko nicht mehr in seiner Bilanz möchte. Auch hier ist Fingerspitzengefühl gefordert und auch Verhandlungstaktik angeraten. Denn allein die Formulierung des Vergleichs kann auch Auswirkungen auf die zu zahlenden Steuern haben. Falsch formuliert würden Sie nämlich mehr Steuern zahlen, als Sie müssten. Und falls Sie gesetzlich krankenversichert sind und noch nicht bei der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kann es sich auch hierauf auswirken. Kurz gesagt: hier liegen erhebliche finanzielle Risiken, wenn es nicht optimal ausgehandelt ist.
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