Versicherungsberater: Was ist das eigentlich?

  • Rechtliche Vertretung & Beratung der Mandanten

  • Experten im Versicherungsrecht 

  • Beruflicher Hintergrund in der Assekuranz

Als Versicherungsberater bieten wir einen entscheidenden Vorteil: unser versicherungsfachlicher Hintergrund. Wir wissen wie Versicherungen ticken.  

Esther Riehl-Müller
Expertin für Berufsunfähigkeit

kostenlose Erstberatung

Was ist ein Versicherungsberater?

Esther Riehl-Müller | Versicherungsberaterin

Versicherungsberater sind eine seltene Spezies und kaum einer kann mit diesem Begriff etwas anfangen beziehungsweise interpretieren ihn falsch. Der Beruf zählt zu den rechtsberatenden Berufen. Ebenso wie Anwälte, können Versicherungsberater ihre Mandaten gegenüber der Versicherungsgesellschaft vertreten und ihre Rechtsansprüche durchsetzen. Deutschlandweit gibt es lediglich circa 200 Versicherungsberater.

Voraussetzung für die Zulassung als Versicherungsberater

Formale Voraussetzung für die Ausübung des Berufs als Versicherungsberater ist der Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung, ein einwandfreier Leumund und eine nachgewiesene Sachkunde. Ferner sind Versicherungsberater gesetzlich verpflichtet sich jährlich fortzubilden und die Fortbildungen an die Überwachungsbehörden zu berichten. Eine formelle versicherungsrechtliche Ausbildung – analog zu der des Fachanwalts für Versicherungsrecht – wird ebenso durchlaufen.

Versicherungsberater haben ihren fachlichen Hintergrund meist in der Assekuranz und waren bei einer Gesellschaft tätig. Sie kennen Versicherungen daher von Grund auf und sind vertraut mit Abläufe und Entscheidungswegen bei Versicherungsunternehmen. Um eine Berufsunfähigkeit zu beantragen, oftmals ein entscheidender Vorteil.

Gesetzlich ist der Beruf Versicherungsberater in § 34 Absatz II der Gewerbeordnung verankert. Zwei wichtige Aspekte des Beraters sind:

  • Er darf sich seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen.
  • Er darf für die Vermittlung einer Versicherung keine Provisionen von Versicherungsunternehmen erhalten.

Diese beiden Punkte gewährleisten die Unabhängigkeit eines Versicherungsberaters. Es besteht keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu einem Versicherungsunternehmen und er hat keine finanziellen Anreize, bei der Vermittlung einer Versicherung eine bestimmte Gesellschaft zu bevorzugen.

Unterschied Versicherungsberater vs. Versicherungsvermittler

Der entscheidende Unterschied zwischen Berater und Vermittler liegt in der Vergütung der Dienstleistung. Versicherungsberater erhalten ihr Honorar direkt von ihren Mandanten. Versicherungsvermittler werden mit Provisionen durch Versicherungsgesellschaften bezahlt. Zusätzlich dürfen Vermittler keine rechtsbratende Tätigkeit ausführen, da sie hierfür keine fachliche Qualifikation besitzen.

Zu den Versicherungsvermittlern gehören

  • Versicherungsmakler
  • Mehrfachagenten/Generalagenten
  • Ausschließlichkeitsvertreter/Versicherungsvertreter

Insbesondere die Ausschließlichkeits- / Versicherungsvertreter sind in ihrer Handlung und Empfehlung nicht frei. Sie arbeiten für eine Versicherungsgesellschaft und dürfen nur die Produkte dieser einen Gesellschaft vermitteln. Sie treten unter dem Namen der Versicherungsgesellschaft auf, wie bspw. Allianz, AXA oder HanseMerkur.

Versicherungsmakler sind nicht an eine einzelne Versicherungsgesellschaft gebunden und können Produkte von einer Vielzahl an Gesellschaften anbieten. Sie sind vom Grundsatz selbstständige Unternehmer und entsprechend frei in ihrer Beratung. Kunden erhalten dort eine deutlich breitere Auswahl an Tarifen. Provisionen erhalten Makler ebenfalls von Versicherungsgesellschaften.

Als Versicherungsberater sind wir hingegen in keiner Abhängigkeit von einer Versicherungsgesellschaft. Wir erhalten keine Provisionen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile durch einzelne Gesellschaften. Das hat einen guten Grund: denn ansonsten könnten wir Ihre Interesse nicht gegenüber der Versicherungsgesellschaft gelten machen.

Unterschied Versicherungsberater vs. Anwalt

Anwälte sind Volljuristen und können Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durchsetzen. Als Versicherungsberater sind wir nur außergerichtlich tätig. Für die Beantragung der Berufsunfähigkeit ist dies jedoch vollkommen ausreichend, denn eine Vielzahl der Fälle entscheiden sich durch die korrekte Antragstellung. Ein Gerichtsverfahren ist nicht notwendig.

Der große Vorteil als Versicherungsberater ist der bereits erwähnte versicherungsfachliche Hintergrund. Wir reden mit Versicherungsgesellschaften auf Augenhöhe und verstehen die Beweggründe und Entscheidungsprozesse bei den Gesellschaften.

RWM Versicherungsberater

Rechtsanwälte

Vertretung

Außergerichtlich

Gerichtlich und außergerichtlich

Qualifikation

Versicherungsexperte und Rechtsberater

Jurist (und Fachanwalt)

Vorteile

Kenntnis und Erfahrung in der Versicherungsbranche

Stellenwert als Anwalt

Vergütung

Erfolgsabhängig

Streitwertbasiert

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Erfahren

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Fair

Wir können auf Erfolgsbasis arbeiten – erst wenn der Versicherer leistet, berechnen wir unserer Honorar.

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Als Versicherungsberater sind wir auf BU-Leistungsfälle spezialisiert – daran arbeiten wir jeden Tag.

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