Berufsunfähigkeit: Ab welchem Zeitpunkt besteht der Anspruch?

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Den richtigen Zeitpunkt für den Beginn der BU zu finden und gegenüber der Versicherung durchzusetzen, entscheidet oft über sehr viel Geld!

Christian Müller
Experte für Berufsunfähigkeit

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Christian Müller | Versicherungsberater

Wann beginnt die Berufsunfähigkeit?

Diese wichtige Frage ‚Wann beginnt die Berufsunfähigkeit?‘ betrifft alle, die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Denn erst ab diesem Zeitpunkt besteht der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Die Beantwortung der Frage ist nicht einfach und es gibt mehrere Aspekte, die zu beachten sind. Zunächst ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein Vertrag, bei dem der Versicherer die Leistung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente schuldet. Für diese Leistung müssen erfüllt sein:

  • Medizinische Voraussetzungen
  • Versicherungsvertragliche Voraussetzungen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anspruch auf BU-Rente besteht, wenn medizinische und versicherungsvertragliche Voraussetzungen erfüllt sind
  • Die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist der relevante Stichtag für den Beginn der Leistung
  • Durch korrekte Antragsstellung erhöhen Sie die Chance auf BU-Rente zum richtigen Zeitpunkt

Medizinische und versicherungsvertragliche Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit

Eine medizinische Aussage muss vorliegen, die den Status ‚Berufsunfähig‘ schriftlich attestiert. Das Attest kann von einem Arzt oder einem Gutachter erstellt werden. Der gesundheitliche Zustand muss dabei für eine gewisse Zeit konstant vorhergesagt werden. Die Prognose für den Status ‚berufsunfähig‘ muss für länger als einen Zeitraum von sechs Monaten bestehen. Das ist der medizinische Gesichtspunkt.

Auf der vertraglichen Seite muss der Vertrag aktiv sein und es darf kein Zahlungsrückstand bestehen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, beginnt die Berufsunfähigkeit frühestmöglich zu dem Zeitpunkt, an dem das Attest des medizinischen Behandlers oder die Aussage eines Gutachters dokumentiert hat.

Berufsunfähigkeit

Warum ist der Beginn der BU in der Praxis so wichtig?

Ganz einfach. Die praktische Relevanz liegt darin, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Berufsunfähigkeit einen Anspruch auf Leistung besitzen. Der Zeitraum von Antragstellung für die BU-Rente bis zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch die Versicherungsgesellschaft kann schnell mehrere Monate sein.

Entscheidend für Ihre Zahlung ist, zu welchem Zeitpunkt der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt. Dieser Zeitpunkt ist Grundlage für Ihren Anspruch und bestimmt, welche Summe Sie von der Versicherungsgesellschaft als Nachzahlung der Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Beantragen Sie die Berufsunfähigkeit selbst, kann mangelndes Fachwissen dazu führen, dass der Versicherer hier einen deutlich späteren Zeitpunkt als Beginn der Berufsunfähigkeit ansetzt, als es tatsächlich Ihr Rechtsanspruch ist.

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Beispiel-Fall: Wann beginnt die Berufsunfähigkeit?

Sie schließen einen Versicherungsvertrag am 01.01.2009 und sichern eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro ab. Am 01.02.2019 stellen Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeit. Der Versicherer erkennt die Berufsunfähigkeit am 01.02.2020 an. Also zwölf Monate später. Im ärztlichen Attest wird bescheinigt, dass Ihre Berufsunfähigkeit bereits am 01.06.2017 vorlag bzw. begann.

Tatsächlicher Beginn der Berufsunfähigkeit in diesem Beispiel ist der 01.06.2017. Nicht später.

Welche Auswirkung hat diese Feststellung?

  • Sie sind ab dem 01.06.2017 im Status „berufsunfähig“
  • Die 6-monatige Karenzzeit beginnt am 01.06.2017
  • Sie haben Anspruch auf Zahlung der BU-Rente ab dem 01.12.2017
  • Ab dem 01.02.2020 erhalten Sie die monatliche BU-Rente von 1.500 Euro
  • Für den Zeitraum 01.12.2017 bis 31.01.2020 erhalten Sie nachträglich die BU-Rente
Zeitstrahl_Berufsunfähigkeit

Sie erhalten also nicht lediglich ab 01.02.2020 die monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 Euro pro Monat bis zum Ende der Vertragslaufzeit (oder bis Sie wieder genesen sind), sondern die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, Ihn 26 Monate BU-Rente nachzuzahlen. Das sind 39.000 Euro.

In der Praxis kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft in diesem Fall den BU-Beginn auf das Antragsdatum oder sogar das Feststellungsdatum datiert. Hier müssen Sie sofort Einspruch einlegen und Ihr Recht durchsetzen. Wir helfen Ihnen dabei gerne.

Grundlagen für die Feststellung des BU-Beginns

Grundlage für die Feststellung des BU-Beginns ist die schriftliche Aussage und Dokumentation eines Behandlers (Arzt) bzw. eines Gutachters, ab wann die Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Dokumentation kann auch ein Gutachten der deutschen Rentenversicherung sein, wenn eine Rehabilitationskur absolviert wurde.

Wichtig dabei: Das Attest muss die Aussage enthalten, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit mehr als sechs Monate in die Zukunft betrachtet anhält und dass mehr als 50 Prozent der Tätigkeiten des zuletzt ausgeübten Berufes nicht mehr möglich sind.

Im Versicherungsvertragsgesetz in Paragraf 172 ist die gesetzliche Definition über den Status ‚berufsunfähig‘ zu finden:

Berufsunfähig ist, wer in seinem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Durchsetzung des Status ‚berufsunfähig‘ in der Praxis

Der Wortlaut des Paragrafen klingt zunächst nicht kompliziert, ist jedoch in der praktischen Leistungsbeantragung ein heikles Thema. Für die Anerkennung der BU und Leistung der BU-Rente muss der Nachweis gelingen, dass die medizinische Diagnose kausal mit dem Beruf zusammenhängt. Zusätzlich ist die Frage, ab wann die Berufsunfähigkeit vorlag, in der Praxis deutlich schwieriger zu beantworten und häufiger Streitpunkt. Denken Sie beispielsweise an Krankheitsverläufe wie Depression und andere psychische Erkrankungen, die zyklisch auftreten (oder auch wieder verschwinden) können. Mit über 30 Prozent stellt dieses Krankheitsbild sogar die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Ein fixes Datum lässt sich nicht so einfach bestimmen, wie bspw. bei einem Unfall.

Wichtig für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die genaue Schilderung des Berufsbildes und wie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen Auswirkungen auf Ihre Tätigkeiten haben. Diese Argumentationskette ist entscheidend für die versicherungsrechtliche Beurteilung des Status ‚berufsunfähig‘ im Sinne der Versicherungsbedingungen. Ein häufiger Ablehnungsgrund der Versicherungsgesellschaften ist der Zweifel an diesem Status bzw. des kausalen Zusammenhangs.

Hilfe bei der Antragstellung

Bei der Antragsstellung ergeben sich – je nach Sachlage – viele Detailfragen. Diese müssen geklärt werden, bevor der Versicherer eine Entscheidung fällt und Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen beziehen können. Der Zeitpunkt, ab wann die Berufsunfähigkeit beginnt, ist eine dieser wesentlichen Fragen.

Unsere Spezialisierung ist genau diese Aufarbeitung aller Informationen für einen korrekten Leistungsantrag und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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