Hilfe durch Profis: BU-Antrag korrekt stellen

  • Individuelle Prüfung & schnelle Ersteinschätzung

  • Fehler vermeiden & Ablehnung verhindern

  • Unser Beratungskonzept: kostenfrei bis zum Erfolg

In den letzten Jahren haben wir einer Vielzahl von Menschen geholfen und ihre Ansprüche durchgesetzt.

Claudia Schmuch
Expertin für Berufsunfähigkeit

kostenlose Erstberatung

Claudia Schmuch | Leitung Mandantenservice

RWM Beratungsablauf

So gehen wir gemeinsam die Sache an

Wenn Sie berufsunfähig sind, befinden Sie sich in einer Extremsituation. Sie sollten sich dabei voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Wir helfen Ihnen, in dem wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft gelten machen und für die Zahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente sorgen.
Berufsunfähigkeit beantragen - Der Weg zur Berufsunfähigkeitsrente

1. Berater auswählen – Termin vereinbaren

Bei einem sensiblen Thema wie der Berufsunfähigkeit ist Offenheit und Vertrauen sehr wichtig. Sie müssen sich bei uns Wohl und in guten Händen fühlen. Sie entscheiden also, wer aus unserem Team Ihr Ansprechpartner sein soll. Sie können zwischen männlichen und weiblichen Beratern in vier verschiedenen Sprachen wählen.

Termin vereinbaren

2. Kostenfreie Erstberatung: Individuelle Bestandsaufnahme und Einschätzung der Erfolgsaussichten

Unsere Beratung beginnt mit einem Kennenlernen. Wir wollen etwas über Sie und Ihre ganz individuelle Situation erfahren. Wir benötigen dafür noch keine Dokumente, keine Atteste oder Policen – sagen Ihnen jedoch, was für einen BU-Antrag alles erforderlich sein wird.

Wir erklären Ihnen ausführlich den Ablauf der Zusammenarbeit und wie eine Berufsunfähigkeitsrente richtig beantragt wird. Am Ende unseres Gesprächs erhalten Sie eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres BU-Antrags.

3. Unser Angebot: Mandatierung auf Erfolgsbasis

Stimmt zwischen uns die Harmonie und sehen wir die Chance zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, bieten wir Ihnen an, das Mandat zu übernehmen und Sie zu vertreten.

Wir arbeiten auch auf Erfolgsbasis. Sie müssen uns nur dann vergüten, wenn Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt und die BU-Rente gezahlt wird. Ansonsten stellen wir keine Rechnung. Unser Honorar ist regelmäßig niedriger als die Nachzahlung durch die Versicherung. Sie haben also niemals ein Liquiditätsproblem durch unser Mandat. Das ist unser Versprechen.

4. Sie entscheiden, wie es weitergeht

Mit unserem Angebot besitzen Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Die Höhe des Honorars, den weiteren Ablauf und die Erfolgsaussichten. Treffen Sie eine Entscheidung mit ruhigem Gewissen. Nehmen Sie unser Angebot nicht an, haben Sie keinerlei Verpflichtungen uns gegenüber.

Mandatieren Sie uns, erhalten Sie im Anschluss alle notwendigen Unterlagen zur Unterschrift. Insbesondere die Vollmacht für die Kommunikation mit Ärzten und Versicherungen sowie die Datenschutzerklärung sind hierbei wichtig.

Dokumente: Beratervertrag, Vertretungsvollmacht, Datenschutzerklärung

Berufsunfähigkeit richtig beantragen
  • Individuelle Prüfung & schnelle Ersteinschätzung
  • Fehler vermeiden & Antrag korrekt stellen
  • Kein Kostenrisiko: Unser Honorar wird nur bei Erfolg fällig

5. Anzeige des Mandats gegenüber Versicherung

Ab jetzt beginnt unsere Arbeit. Wir informieren den Versicherer über die Mandatierung, und dass die Kommunikation komplett über uns zu erfolgen hat. So stellen wir sicher, dass wir das Heft des Handels besitzen und keine irrelevanten Informationen aus Versehen an den Versicherer gelangen.

Allein dieser Schritt erhöht die Erfolgschancen enorm, da wir gegenüber der Versicherung als Informationsfilter agieren.

6. Nachweis der Berufsunfähigkeit und Antragstellung

Der inhaltliche Schwerpunkt unserer Arbeit ist es, Ihr Berufsbild und Ihre Tätigkeit auf die Versicherungsbedingungen abzustimmen und den Nachweis zu führen, dass Sie gemäß § 172 VVG berufsunfähig sind. Die Beweislast liegt bei Ihnen, dem Antragssteller. In diesem Arbeitsschritt nehmen wir unter Umständen auch Kontakt zu Ihrem Behandler oder Arbeitgeber auf – natürlich immer in Ihrem Wissen und mit Ihrem Einverständnis.

Sind alle Unterlagen zusammengetragen und ausgefüllt, stellen wir den Antrag für die Berufsunfähigkeitsrente.

Dauer: 1-4 Monate

7. Rückfragen und Nachbearbeitung

Sehr häufig ergeben sich Nachfragen seitens des Versicherers. Grundsätzlich dürfen bei der Antragsprüfung die Versicherer nachfragen. Jedoch dürfen Sie nicht alles und nicht zu jedem Zeitraum fragen. Wir prüfen hierbei die Zulässigkeit der Rückfragen und beantworten nur das, was gesetzlich gefordert ist. Beantworten Sie hier zu viel, kann dies der ausschlaggebende Punkt für eine Ablehnung des Antrags sein.

Beauftragt der Versicherer auf seine Kosten einen Gutachter, begleiten wir Sie. Gerade bei psychischen Erkrankungen kommt dies öfter vor. Wir informieren Sie über Ihre Rechte, prüfen das Gutachten und erheben Einspruch, wenn das Gutachten nicht den Richtlinien entspricht. Auch das ist Bestandteil des Mandats.

Selbstverständlich bleiben wir während des gesamten Bearbeitungsprozesses in Austausch und stimmen mit Ihnen unsere Schritte ab. Je nach Komplexität des Falles kann es sein, dass wir über mehrere Monate intensiv kommunizieren werden.

Dauer: 1-4 Monate

8. Anerkennung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente

Bei fast allen unseren Fällen erkennt die Versicherung Ihren Antrag auf BU-Rente an. Manchmal früher, manchmal später. Wir prüfen für Sie die Richtigkeit der Anerkennung. Vor allem das Datum der rückwirkenden Anerkennung ist hier entscheidend, denn danach bemisst sich Ihre Nachzahlung aus der BU-Rente.

Neben der Prüfung der BU-Anerkennung helfen wir Ihnen auch bei evtl. Regressansprüchen aus der Rückzahlung von Krankentagegeldleistungen – sofern Sie diese in Anspruch genommen hatten.

Bietet der Versicherer anstelle der BU-Rente eine Einmalzahlung an, helfen wir Ihnen bei der Bewertung dieser Situation. Entscheiden Sie sich für einen Einmalbetrag, verhandeln wir bei der Gesellschaft die Konditionen und das Kleingedruckte. Im Optimalfall bekommen Sie die Einmalzahlung steuerfrei und der Versicherer übernimmt zusätzlich auch unser Honorar.

9. Rechnungstellung im Erfolgsfall

Bei Mandatierung auf Erfolgsbasis wird erst mit erfolgreichem Abschluss Ihres Mandats unser Honorar fällig. Also auch erst dann, wenn Sie durch die Nachzahlung durch die Versicherung ausreichend Liquidität besitzen.

Kleiner Tipp: Unsere Honorarrechnung können Sie zusätzlich bei der Steuer geltend machen.

RWM - Ihr Partner für Berufsunfähigkeit

Erfahren

Über 300 Mandanten haben wir erfolgreich zu Ihrer Berufsunfähigkeitsrente verholfen.

Fair

Wir können auf Erfolgsbasis arbeiten – erst wenn der Versicherer leistet, berechnen wir unserer Honorar.

Kompetent

Mehr als 97 Prozent der von uns begleiteten Leistungsanträge werden bewilligt.

Spezialisiert

Als Versicherungsberater sind wir auf BU-Leistungsfälle spezialisiert – daran arbeiten wir jeden Tag.

Kostenfrei Erstberatung: Jetzt Termin vereinbaren