Claudia Schmuch
Expertin für Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit abgelehnt: warum der Antrag scheitern kann
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Unterstützung durch Experten bei der Beantragung der BU-Rente
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Individuelle Prüfung & schnelle Ersteinschätzung
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Fehler vermeiden & Antrag korrekt stellen
Eine Berufsunfähigkeitsrente gleich richtig zu beantragen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Antrag angenommen wird enorm.
Claudia Schmuch | Leitung Mandantenservice
Wann wird der Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt?
Diese Gründe können zur Ablehnung der BU führen:
- Medizinisch nicht den Status ‚berufsunfähig‘ erreicht
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten
- Fehler in der Antragstellung und Erbringung der Nachweise
- Ausschlüsse oder Verweisungsklauseln im Vertrag
- Anfechtung / Betrugsfall
Das Wichtigste in Kürze
- BU-Leistungsanträge werden von Versicherungsgesellschaften genau geprüft, da es um viel Geld geht.
- Es gibt unterschiedliche Gründe, warum eine BU-Rente abgelehnt wird
- Hilfe durch einen Experten reduziert die Gefahr einer Ablehnung
Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, weil Status ‚berufsunfähig‘ nicht erreicht
Häufig wird die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, weil die Berufsunfähigkeit nicht im Sinne der Versicherungsbedingungen bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes vorliegt. In Paragraf 172 VVG ist genau definiert, welche Bedingungen vorliegen müssen, um den Status ‚berufsunfähig‘ attestiert zu bekommen. Ohne diesen Status wird die BU-Rente abgelehnt.
Allgemein gilt, dass Sie weniger als 50 Prozent Ihrer bisherigen Aufgaben für einen Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten nicht ausüben können. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so sind Sie zwar arbeitsunfähig. Jedoch nicht berufsunfähig. Ist diese medinisch formelle Voraussetzung nicht gegeben wird der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt.
Berufsunfähigkeit richtig beantragen
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- Fehler vermeiden & Antrag korrekt stellen
- Kein Kostenrisiko: unser Honorar wird nur bei Erfolg fällig
Ablehnung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Ihre Obliegenheiten als Versicherungsnehmer verlangen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung. Verschweigen Sie hier Angaben oder verheimlichen Krankheiten, haben Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Im Versicherungsfall wird dies selbstverständlich geprüft. Die Berufsunfähigkeit wird abgelehnt, wenn die Angaben bei den Gesundheitsfragen beim Abschluss Ihrer Versicherung sich nicht Ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand decken.
Zum Vorschein kommt diese Pflichtverletzung meist erst, wenn die Patientenakte gesichtet wird oder die Abrechnungen der gesetzlichen Krankenkasse überprüft werden. Trifft eine solche Obliegenheitsverletzung zu, kann im Extremfall der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie dann nicht. Wichtig: Die Rechte des Versicherers wegen Verletzung von Obliegenheiten sind an Fristen von fünf bzw. zehn Jahre gekoppelt.
Ablehnung wegen Fehler in der Antragstellung oder mangelnder Nachweise
Die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente ist ein dokumenten- und kommunikationsintensives Verfahren. Sie müssen Nachweise über Ihren Gesundheitszustand erbringen, Nachweise zum Einkommen vorlegen, Aussagen und Gutachten zum Grad der Berufsunfähigkeit organisieren sowie eine ausführliche Beschreibung Ihres Berufsbildes bzw. Ihres beruflichen Tagesablaufs erstellen.
Sie können sich vorstellen, dass bei der Vielzahl der Unterlagen häufig einfache Fehler im Antragsprozess die Ursache sind, dass eine Berufsunfähigkeit abgehlehnt wird. Eine fachkundige Begleitung bei der Antragsstellung ist sinnvoll, insbesondere bei komplizierten Krankheitsbildern wie bspw. Erkrankungen im psychischen Bereich.
Ablehnung wegen Ausschlüssen oder Verweisen
In der von Ihnen abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen kann ebenfalls ein Ablehnungsgrund zu finden sein. Beispielsweise kann Ihr Vertrag Ausschlüsse oder Verweisungsklauseln enthält.
Ein Beispiel: Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die gewisse Krankheitsbilder, wie Depression und Burn-Out, schlicht und einfach nicht absichern. Diese Erkrankungen sind ausgeschlossen.
Andere Vertrags-Klauseln können darauf verweisen, dass Sie nicht im erlernten oder ausgeübten Beruf berufsunfähig sein müssen, sondern dass die BU nur dann vorliegt, wenn Sie irgendeinen Beruf nicht mehr ausüben können. Der Auslegung des Versicherers ist bei so einem Vertragswerk ein großer Spielraum gelassen. Diese Fälle können Sie vermeiden, wenn Sie bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung einen unabhängigen Versicherungsmakler zu Rate ziehen. Er vertritt ausschließlich Ihre Interessen und ist nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.
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Ablehnung aufgrund fachlich unzureichender Begleitung
Gehäuft finden sich aktuell Fälle, in denen die rechtliche Begleitung im Antragsprozess nicht ausreichend qualifiziert ist. Wie bereits erwähnt, ist die Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsrente äußerst komplex. Ohne entsprechende Routine, kann es hier schnell zu Fehlern kommen.
Ein Beispiel: Ein Versicherer bewilligt erst nach mehreren Jahren die Berufsunfähigkeitsrente. Der Antragsteller bezog zu diesem Zeitpunkt bereits seit langer Zeit seine Erwerbsminderungsrente.
Im Kleingedruckten des Vertrags fand sich eine Klausel, die besagte, dass bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente automatisch auch Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt.
Diese Klausel wurde im Rahmen der Antragstellung durch den Anwalt schlicht und einfach übersehen. Bei Beachtung dieser Klausel hätte sich das Verfahren um mehrere Jahre verkürzt.
Berufsunfähigkeit abgelehnt: Warum prüfen Versicherer so genau?
Das liegt ganz einfach an der Höhe der Leistung. Im Versicherungsfall ist der Gegenstandswert schnell bei mehreren hunderttausend Euro. 1.500 monatliche BU-Rente mal 30 Jahre Laufzeit sind 540.000 Euro in Summe. Hier ist es nur verständlich, dass die Versicherungsgesellschaft genau prüft und sich alle Unterlagen sorgfältig anschaut.
Die Verantwortung bei der Versicherungsgesellschaft liegt bei solchen Fällen nicht nur beim Antragsteller, sondern auch bei allen anderen Versicherungsnehmern dieser Berufsunfähigkeitsversicherung. Würden alle Anträge ‚blind‘ genehmigt werden, würden die Versicherungsbeiträge schnell ins Unermessliche steigen. Denn Betrugsversuche sind bei der Antragstellung zur BU-Rente keine Seltenheit.
Mehrheit der Anträge auf Berufsunfähigkeit wird angenommen
Das Ratinghauses Franke und Bornberg veröffentlicht regelmäßig Statistiken zum Stand der BU-Leistungsfälle und wie viele Berufsunfähigkeit abgelehnt werden. Aktuell werden circa 80 Prozent der gestellten Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente positiv beschieden. Im Vergleich zu den letzten Erhebungen ist das eine deutliche Steigerung.
Als Grund für die steigende Erfolgsquote spielt vor allem die Einbindung professioneller Rechtsberater eine Rolle. Wir empfehlen daher jedem, sich beim BU-Leistungsantrag durch einen Experten bei der Durchsetzung der eigenen Interessen unterstützen zu lassen. Nutzen Sie unseren Service – unser Honorar wird nur im Erfolgsfalls fällig.
RWM - Ihr Partner für Berufsunfähigkeit
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Über 300 Mandanten haben wir erfolgreich zu Ihrer Berufsunfähigkeitsrente verholfen.
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Wir können auf Erfolgsbasis arbeiten – erst wenn der Versicherer leistet, berechnen wir unserer Honorar.
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Mehr als 97 Prozent der von uns begleiteten Leistungsanträge werden bewilligt.
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Als Versicherungsberater sind wir auf BU-Leistungsfälle spezialisiert – daran arbeiten wir jeden Tag.