Esther Riehl-Müller
Experte für Berufsunfähigkeit
Hilfe beim BU-Antrag: sicher zur BU-Rente
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Unterstützung durch Experten bei der Beantragung der BU-Rente
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Individuelle Prüfung & schnelle Ersteinschätzung
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Fehler vermeiden & Antrag korrekt stellen
Von Anwälten unterscheidet uns, dass wir nur im Erfolgsfall ein Honorar berechnen!
Das Wichtigste in Kürze
- Anwälte und Versicherungsberater dürfen bei der BU-Leistungsbeantragung Ihre Interessen vertreten
- Versicherungsmakler und -vertreter sind keine Rechtsdienstleister und nicht zur Vertretung befugt
- Unterschiede zwischen Anwälten und Versicherungsberatern gibt es vor allem bei der Honorargestaltung
Hilfe beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente dürfen ausschließlich Rechtsdienstleister, die eine entsprechende fachliche Qualifikationen besitzen und für ihre Beratung selbstständig haften. Das Rechtsdienstgesetz kennt zwei Berufsgruppen, die Sie legal vertreten dürfen:
- Anwälte
- Versicherungsberater
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese Regelung äußerst sinnvoll. Es geht dabei um Ihre finanzielle Existenz bei Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall beläuft sich die Versicherungssumme schnell au mehrere hunderttausend Euro.
Bei einer Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 Euro pro Monat und einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren sind es beispielsweise 540.000 Euro, die Sie gegenüber der Gesellschaft gelten machen. Eine hohe Summe. Die Beratung und Vertretung durch einen Experten ist dementsprechend sehr wichtig.

Berufsunfähigkeit richtig beantragen
- Individuelle Prüfung & schnelle Ersteinschätzung
- Fehler vermeiden & Antrag korrekt stellen
- Kein Kostenrisiko: unser Honorar wird nur bei Erfolg fällig
Rechtsdienstleister für Berufsunfähigkeit: Anwalt und Versicherungsberater
Der Beruf des Rechtsanwalts ist den meisten Menschen geläufig und sie können sich darunter etwas vorstellen. Rechtsanwälte haben Jura studiert. Wenn Sie im Fachgebiet der Berufsunfähigkeit tätig sind, besitzen sie meist eine Fortbildung als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Anwälte dürfen außergerichtlich und gerichtlich aktiv werden.
Der Versicherungsberater ist die zweite Berufsgruppe, die Ihre Interessen im Fall einer Berufsunfähigkeit durchsetzen darf. Nach jüngster BGH Rechtsprechung und basierend auf dem Rechtdienstgesetz sind Versicherungsberater den Anwälten dabei gleichgestellt. Versicherungsberater sind ausschließlich außergerichtlich tätig.

Unterschied: Rechtsanwalt vs. Versicherungsberater
Beim Antrag der Berufsunfähigkeitsrente dürfen beide Berufsgruppen Ihre Interessen vertreten – doch worin unterscheiden sich Anwälte und Versicherungsberater?
Versicherungsberater sind fachlich in der Assekuranz (Versicherung) ausgebildet worden. Sie wissen, wie die Versicherungsverträge entstehen und kennen die Abläufe bei einem Versicherungsunternehmen. Sie haben meistens ‚auf der anderen Seite‘ – also bei den Versicherungsgesellschaften – gearbeitet und wissen, wie ein solches Unternehmen tickt. Speziell dieses Wissen um Entscheidungsprozesse beim Versicherer ist ein enormer Vorteil bei dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente.
Versicherungsberater besitzen gegenüber Anwälten eine höhere Flexibilität bei der Gestaltung der Abrechnungsmodalitäten. Also Ihrem Honorar für die Dienstleistung. So können Versicherungsberater Ihnen anbieten, rein erfolgsabhängig zu arbeiten. Eine Entlohnung wird nur dann fällig, wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeit positiv entschieden wird. Anders formuliert: Der Mandant zahlt nur, wenn der Versicherer leistet.
Diese Gestaltung ist bei Anwälten nicht zulässig. Eine Vereinbarung auf Erfolgshonorarbasis kann lediglich in sehr engen Grenzen geschehen. Das Rechtsdienstvergütungsgesetz sieht eine Entlohnung nach Streitwert vor, egal wie der Fall letztendlich ausgeht und entschieden wird.
In einem Online Rechner für Rechtsanwaltsvergütung können Sie die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im außergerichtlichen (und gerichtlichen) Verfahren beispielhaft kalkulieren. Gegenstandswert ist die angenommene Berufsunfähigkeitsrente insgesamt – also monatliche BU * Vertragslaufzeit.
Dieser Weg ist für den Mandanten wirtschaftlich risikoreicher. Denn es gilt das Prinzip: Wer bestellt muss auch bezahlen. Egal wie das Verfahren ausgeht, fällt das Anwaltshonorar sowie etwaige Gerichtskosten an.
RWM Versicherungsberater | Rechtsanwälte | |
Vertretung | Außergerichtlich | Gerichtlich und außergerichtlich |
Qualifikation | Versicherungsexperte und Rechtsberater | Jurist (und Fachanwalt) |
Vorteile | Kenntnis und Erfahrung in der Versicherungsbranche | Stellenwert als Anwalt |
Vergütung | Erfolgsabhängig | Streitwertbasiert |
Unser Modell: Honorar wird nur bei Erfolg fällig
In Situationen der Berufsunfähigkeit herrscht Geldmangel, da Sie Ihr Einkommen nicht weiter zu 100 Prozent beziehen. Aus diesem Grund sind wir als Versicherungsberater davon überzeugt, dass unser Honorar-Modell nachhaltig und fair ist: wir werden nur bei Erfolg bezahlt.
Berufsunfähigkeit richtig beantragen
- Individuelle Prüfung & schnelle Ersteinschätzung
- Fehler vermeiden & Antrag korrekt stellen
- Kein Kostenrisiko: unser Honorar wird nur bei Erfolg fällig
Wieso hilft der Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler nicht beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente?
Ganz einfach. Weil er es nicht darf. Der Vermittler Ihrer Versicherungspolice ist kein Rechtsdienstleister. Dennoch kommt es in der Praxis häufig vor, dass im Fall einer BU Versicherungsvermittler für Ihre Kunden den Leistungsantrag BU-Rente ausfüllen. Manchmal mit schwerwiegenden Folgen.
Gebundene Versicherungsvertreter, bspw. der Allianz oder AXA, sind in einem solchen Fall in einer Zwickmühle. Einerseits wollen sie Ihnen als Kunde helfen, andererseits müssen im Ernstfall Ihre Interessen gegenüber dem eigenen Arbeitgeber durchsetzen. Ein Konflikt ist hier programmiert.
Versicherungsmakler hingegen stehen vollends auf Ihrer Seite und sind nicht an eine einzelne Versicherungsgesellschaft gebunden. Sie könnten Ihre Interessen beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente also gegenüber der Gesellschaft vertreten. Jedoch sprechen zwei gravierende Gründe dagegen.
Erstens ist es per Gesetz nicht vorgesehen und dementsprechend nicht durch eine Vermögenschadenshaftpflicht der Makler abgedeckt. Zweitens – und das wirkt viel gravierender – kommt es zum Glück nicht sehr häufig vor, dass ein Mandant BU wird. Dementsprechend gering sind jedoch die Erfahrungen der Makler mit BU-Leistungsanträgen. Sie sind hierfür keine Profis. Ihre finanzielle Existenz und Zukunft sollten Sie im Ernstfall in die Hände von Experten legen.
RWM - Ihr Partner für Berufsunfähigkeit
Erfahren
Über 300 Mandanten haben wir erfolgreich zu Ihrer Berufsunfähigkeitsrente verholfen.
Fair
Wir können auf Erfolgsbasis arbeiten – erst wenn der Versicherer leistet, berechnen wir unserer Honorar.
Kompetent
Mehr als 97 Prozent der von uns begleiteten Leistungsanträge werden bewilligt.
Spezialisiert
Als Versicherungsberater sind wir auf BU-Leistungsfälle spezialisiert – daran arbeiten wir jeden Tag.