Berufsunfähigkeit in Zeiten von Kurzarbeit?

  • Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Beantragung der Berufsunfähigkeit 

  • Beratung bei der Wahl der richtigen BU-Versicherung

  • Tarife vergleichen & Inhalte verstehen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den existentiell wichtigsten Versicherungsverträgen. Beim Abschluss sollte unbedingt ein Experte dabei sein.

Christian Müller
Experte für Berufsunfähigkeit

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Christian Müller | Versicherungsberater | Stand 02.03.2021

Berufsunfähigkeit beantragen während der Corona-Pandemie

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsunfähigkeitsrente beantragen stellt in der Corona-Pandemie mit den einhergehenden Arbeitsmodellen eine neue Herausforderung dar.
  • Die Beschreibung des Berufsbildes ist in Zeiten von mobilem Arbeiten, Homeoffice Regelungen oder Kurzarbeit differenziert zu betrachten.
  • Das mobile Arbeiten findet lediglich an einem anderen Arbeitsort statt. Hier ist die Beschreibung des Berufsbildes einfach.
  • Bei der Home-Office-Regelung ist zu prüfen ob Änderungen der Arbeitsinhalte vorliegen. Wenn ja, benötigt es bei der Beantragung eine ausführliche Beschreibung.
  • Der schwierigste Fall für die Beantragung der BU sind Arbeitnehmer in Kurzarbeit, aufgrund der Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Wir vertreten die Ansicht, dass Grundlage für den BU Antrag das Berufsbild zu ‚normalen‘ Zeiten mit normaler Arbeitszeit darstellt.

Für die Beantragung der Berufsunfähigkeit ist die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Arbeitsmodelle eine neue Herausforderung. Begriffe und Instrumente wie Kurzarbeit, Mobile Working und Home-Office sind aktuell in vielen Firmen Gespräch und in der Umsetzung. Das sind massive Änderungen des Arbeitslebens, wie sie vor den Pandemiezeiten nicht in dem Umfang genutzt wurden. Sicherlich gab es mobiles Arbeiten und Home-Office schon vorher – doch der aktuelle Umfang ist neu.

Das müssen Sie bei der Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung beachten

Eine solche Umstellung der Arbeitssituation kann auch zu massiven persönlichen Belastungen führen. Viele Arbeitnehmer stellen das bereits fest. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wirken sich die Folgen der Pandemie in einer Zunahme der Leistungsfälle im psychiatrischen Bereich aus. Bei Antrag auf Berufsunfähigkeit in/durch Corona ist die Argumentation sehr schwierig und bisher noch Neuland. Der Antragssteller ist beweispflichtig.

Neben dem medizinischen Nachweis gehört auch eine Beschreibung des Berufsbildes zur Antragstellung BU. Doch welches Berufsbild ist gemeint? Das Berufsbild in Zeiten von Home-Office, mobilem Arbeiten und Kurzarbeit? Oder das Berufsbild vor Ausbruch der Pandemie?

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Die wesentlichen Unterschiede des mobilen Arbeitens und Home Offices

Bei dem Begriff mobiles Arbeiten reden wir lediglich von einem anderen Arbeitsort. Meist in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Die vertraglichen Regelungen und die Arbeitsinhalte sind in aller Regel identisch. Für die Beschreibung des Berufsbildes ist es somit einfach.

Home Office ist bereits differenzierter zu betrachten. Denn mit einem echten Home Office sind unter Umständen auch Änderungen der Arbeitsinhalte verbunden. Meist über Betriebsvereinbarungen geregelt oder bei kleineren Betrieben über einen Anhang zum Arbeitsvertrag. Hieraus können sich auch Änderungen der Arbeitsinhalte und der Arbeitsabläufe ergeben. Diese könnten letztlich relevant sein für die Beschreibung des Berufsbildes und somit für den Leistungsantrag Berufsunfähigkeitsrente.

Diese Situation ist mit einer ausführlicheren Beschreibung verbunden und der Betonung der Änderungen und seit wann. Abzugrenzen wäre, inwieweit das Einfluss auf den gesundheitlichen Zustand hat; eine Aussage die nur ein Behandler (Arzt) treffen kann. Ok ein wenig aufwändiger in der Dokumentation und Argumentation, aber grundsätzlich kein Game Changer in der Beantragung einer Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Kurzarbeit?

Der schwierigste Fall für die Beantragung der BU sind Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Der Grund liegt in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die vertragliche Definition der Berufsunfähigkeit lautet, dass eine BU dann vorliegt, wenn der Beruf lediglich noch zur Hälfte (oder weniger) ausgeübt werden kann. Basis dafür ist die Berufsausübung in ‚gesunden Zeiten‘.

Die Argumentation und Auslegung ist in diesem Fall nun interessant. Während der Kurzarbeit ist in aller Regel die tägliche Arbeitszeit reduziert. Beispielsweise stellt ein Arbeitgeber auf halbtags um. Die tägliche Arbeitszeit reduziert sich von acht Stunden auf nur noch vier Stunden.

Welche Arbeitszeit ist für die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente bei Kurzarbeit nun relevant? Wird im Leistungsfall nie normale Arbeitszeit von acht Stunden die Kurzarbeit von vier Stunden als Grundlage genommen? Für die Erfüllung der Voraussetzung, nur noch 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit arbeitsfähig zu sein, ist die Frage von enormer Bedeutung. Vermutlich wird die Auslegung der Versicherungsbedingungen gerade in diesem Punkt eine zukünftige Streitfrage, die einige Gerichte beschäftigen wird.

In guten Bedingungswerken zur BU-Versicherung ist fixiert, wie solche Fälle zu handhaben sind. Jedoch gibt es viele schwammige Bedingungswerke, bei denen es auf die richtige Argumentation ankommt

Was zählt für den BU-Antrag: Normale Arbeitszeit oder Stunden während Kurzarbeit?

Wir vertreten die Ansicht, dass Grundlage für den BU Antrag das Berufsbild zu ‚normalen‘ Zeiten mit normaler Arbeitszeit darstellt. Die befristete Kurzarbeit hat keinen Einfluss auf die Berechnung der BU-Kriterien. Auf diesen Sachverhalt referenzieren wir bei der Antragsstellung. Bisher folgen viele Versicherer unserer Auffassung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung und geht in der Kalkulation von einer Vollbeschäftigung bzw. dem normalen Beschäftigungszustand aus. Sofern ein Versicherer auf das ‚Stundenplanmodell‘ besteht, gibt es die BGH Sichtweise, welches auf ein verwertbares Arbeitsergebnis im Ganzen abzielt. Diese Argumentationsschiene ist in einem solchen Fall der Beantragung der BU bei Kurzarbeit besonders relevant.

Als Antragssteller sind Sie beweispflichtig. Das richtige Berufsbild und der Nachweis medizinischer Faktoren, die die Berufsausübung dauerhaft zu weniger als die Hälfte ermöglichen, sind hierbei wichtig

Die BU bietet keinen ausreichenden Schutz vor finanziellen Schäden der Kurzarbeit

Jedoch sollten Sie beachten, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Risiken im Arbeitsmarkt absichert oder Sie vor Änderungen in Krisen wieder Corona Pandemie schützt. Die BU-Versicherung ist eine biometrische Versicherung, deren leistungsauslösender Faktor die Gesundheit ist. Nicht der finanzielle Trigger ist leistungsauslösender Faktor. Das wird schnell einmal durcheinander gebracht im Eifer des Gefechtes.

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