Dienstunfähigkeit & Berufsunfähigkeit

  • Finanzieller Schutz für Beamte durch Dienstunfähigkeitsklausel

  • Wichtiger Versicherungsschutz für Staatsdiener

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Zusammen mit einem Experten den Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit verstehen und die richtige Wahl treffen.

Christian Müller
Experte für Berufsunfähigkeit

kostenlose Erstberatung

Christian Müller | Versicherungsberater und Diplom Kaufmann | Stand 16.12.2020

Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. BUV mit DU-Klausel ist für Beamte sehr ratsam.
  • Ein Beamter kann in den Ruhestand versetzt werden, wenn er in sechs Monaten mehr als drei Monate arbeitsunfähig ist und im folgenden halben Jahr nicht wieder dienstfähig wird. Es besteht sodann Dienstunfähigkeit.
  • Das Ruhegehalt steigt jährlich bis zu 40 Jahren an und beträgt höchstens 71,75 Prozent.
  • Ruhegehalt kann erst nach 5 Jahren Dienstzeit bezogen werden. Das gilt nicht für Beamte auf Probe oder auf Widerruf.
  • Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer DU-Klausel reicht meist die Urkunde (Versetzung in den Ruhestand) des Dienstherrn, um Leistungen zu beziehen.
Als dienstunfähig gelten Beamte, wenn sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Was das bedeutet, können Sie im Paragraph 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) nachlesen. Ein Beamter kann wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht mehr seinen Dienst ausrichten konnte. Zusätzlich muss innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht bestehen, dass der Betroffene wieder voll dienstfähig wird. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bearbeitung und der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeit.

 

Dabei ist zu beachten, dass es durchaus landes- und bundesspezifische Regelungen gibt, die dieses weiter konkretisieren.
Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und erhalten ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr und beträgt nach 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent des letzten Gehalts.

Wann bekomme ich Ruhegehalt?

Statt den Beamten in den Ruhestand zu versetzen, kann der Dienstherr im Rahmen des Direktorialrechts dem Dienstunfähigen eine andere Tätigkeit übertragen. Eine Dienstunfähigkeit führt also nicht automatisch dazu, dass der Beamte entpflichtend berentet wird. Die Entscheidung liegt beim Dienstherrn.

Keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben. Das Gleiche gilt für Beamte auf Probe oder auf Widerruf. Sie werden normalerweise entlassen, falls sie dienstunfähig werden. In dem Fall werden diese Personen rückwirkend in der deutschen Rentenversicherung versichert und die entsprechenden Beiträge werden vom Dienstherrn dort nachgezahlt.

Von diesen Regelungen gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel bei Dienstunfällen, oder wenn die Ausübung des Berufs die Ursache für die Dienstunfähigkeit ist (§ 49 BBG). Grundsätzlich gilt aber, dass besonders junge Staatsdiener eine zusätzliche Absicherung brauchen, etwa durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Und hier stellt sich die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitversicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel sinnvoll ist. Dazu ist es wichtig zu wissen, was eine Dienstunfähigkeitsklausel ist und wie sich diese im Leistungsfall konkret auswirkt.

Was ist eine echte DU-Klausel?

Bei einer echten DU-Klausel leistet der Versicherer, sobald der Dienstherr den Beamten wegen Dienstunfähigkeit in Pension versetzt oder entlässt. Laut einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Diese Entscheidung genügt, damit die Versicherung nicht weiter nachprüfen muss, ob Sie wirklich berufsunfähig sind. Der Nachweis der Versetzungsurkunde reicht vollkommen aus. Weitere Prüfungen sind nicht nötig, damit der Versicherer leistet.

Das bedeutet, der Versicherer darf die Entscheidung des Dienstherrn nicht selbst überprüfen. In der Konsequenz müsste der Versicherer bis zum Ende der Vertrags- bzw. der Leistungsdauer zahlen, wenn er es nicht ausdrücklich in den Bedingungen anders regelt.

Aus diesem Grund gibt es die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht mehr.

Ein besonderer Aspekt ist, dass ein Beamter in Pension versetzt werden kann, wenn er sich der Untersuchung des Amtsarztes entzieht (vgl. Artikel 65,2 Bayerisches Beamtengesetz). Dieser leistungsauslösende Fall ist nicht die Intention einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Fatal an dieser Konstruktion ist, dass, bei einer unwiderleglichen Vermutung der Leistungsfall gegeben ist. Auch wenn die Entscheidung fachlich falsch ist. Auch eine massenweise Versetzung in den Ruhestand würde eine Zahlungsverpflichtung auslösen. Im Fall einer Privatisierung aus wirtschaftlichen Gründen, bei der in der Vergangenheit massenweise Beamte entpflichtend berentet wurden. Dadurch wird auch eine Zahlungsverpflichtung ausgelöst. Ein bekanntes Beispiel hierfür waren Teile der deutschen Bahn aber auch große Teile der deutschen Post.

Was ist heute eine echte Dienstunfähigkeits-Klausel?

In den heutigen Bedingungswerken sind deshalb zwei Kriterien zu erfüllen. Einerseits der Nachweis, dass der Dienstherr den Ruhestand angeordnet hat und zum zweiten, dass der Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Hier greifen dann die Legaldefinitionen des Versicherungsvertragsgesetzes, konkret der § 172 VVG.

Wichtig in diesem Kontext ist, welche Regelungen im Bedingungswerk getroffen sind, in der sich der Versicherer das Recht einer Prüfung vorbehält. Generell darf der Versicherer den Status dienstunfähig generell nicht überprüfen bzw. in Frage stellen.

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Welche Varianten von DU-Klauseln gibt es aktuell?

Es existieren Bedingungswerke, bei denen die Versicherung ausschließlich auf den gesundheitlichen Status ausgelegt ist. Hier sind wir in einer Grauzone der juristischen Auslegung. Positiv ist, dass der Versicherer die Dienstunfähigkeit an sich nicht überprüfen darf. Jedoch hat er das Recht durch Einblick in die Personalakte festzustellen, ob der Ruhestand z.B. aus disziplinarischen Gründen erfolgt ist. Das hätte zur Konsequenz, dass keine Leistungen erbracht werden müssen.

Im Markt der Versicherungen gibt es auch Bedingungswerke, die darauf abheben das gleich zwei Bedingungen erfüllt werden müssen, bevor eine Leistung bewilligt wird. Wichtig in dem Kontext ist, dass der Antragssteller beweispflichtig ist.

In diesen Bedingungswerken ist Voraussetzung, dass der Beamte Dienstunfähig ist (der Nachweis erfolgt durch die Urkunde des Dienstherrn) und dass er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Das bedeutet, dass analog einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung auch ein Kausalbeweis von dem Gesundheitszustand und der ausgeübten Tätigkeit geführt werden muss. Die reine Versetzungsurkunde reicht als Nachweis für eine Leistungsanspruch nicht aus.

In vielen Fällen leistet auch hier der Versicherer ohne große Probleme. Durch die DU-Klausel spart er sich ja auch eine umfassende Leistungsfallprüfung. Jedoch hat der Versicherer die Option umfassend zu prüfen; was bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel nicht der Fall ist.

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Fazit: Dienstunfähigkeit in der BU-Versicherung

Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeits-Klausel wie eine ganz normale Berufsunfähigkeitsversicherung zu betrachten ist und je nach Ausgestaltung der Dienstunfähigkeits-klausel zu einer verkürzten Prüfung zur Bewilligung der Leistung im Versicherungsfall führt. Doch da kommt es genau auf die Dienstunfähigkeitsversicherung an.

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